Im Rahmen der Städtebauförderung werden in Hildesheim seit vielen Jahren Straßen und Plätze aufgewertet und neugestaltet. Neben der Förderung von öffentlichen Maßnahmen besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, einen Zuschuss für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden oder Freiflächen zu erhalten. Grundlage für diese Förderung ist die Fassaden- und Hofförderrichtlinie der Stadt Hildesheim, die neugefasst und für die Fördergebiete „Michaelisviertel“, „Oststadt mit Mackensenkaserne“, „Nördliche Nordstadt“, „Stadtfeld“ und „Neustadt“ vom Rat der Stadt Hildesheim am 18. Dezember beschlossen wurde.
Innerhalb dieser Fördergebiete können ab 2024 Maßnahmen mit Kosten bis zu 100.000 Euro mit einem Teilbetrag von 30 Prozent bezuschusst werden. Bei Baudenkmalen gilt eine Kostengrenze von 125.000 Euro, hier beträgt der Zuschuss 40 Prozent. Bei Maßnahmen mit förderfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro wird die Förderung im Einzelfall berechnet.
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer können sich ab Anfang Januar telefonisch unter 05121 301-3027 mit dem Bereich Stadterneuerung der Stadt Hildesheim dazu in Verbindung zu setzen. Ab Mitte Januar finden sich unter www.stadt-hildesheim.de (Stadtsanierung und Städtebauförderung | Stadt Hildesheim (stadt-hildesheim.de) weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Thema.
Foto: AdobeStock