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Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht ab dem 01. Januar 2024

Neuerung für Familien mit Kindern : Abschaffung Kinderreisepässe – Gebührenerhöhungen für Pässe

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 01. Januar 2024 abgeschafft und kann dann nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. „Wir raten allen Eltern, die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf frühzeitig ein neues Dokument zu beantragen“, sagt Alice Schuster, Fachdienstleitung Bürgerservice der Stadt Bad Salzuflen. „Ab dem neuen Jahr können Eltern für ihre Kinder einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.“

Grundsätzlich genügt bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Welches Dokument für das Reiseland beantragt werden muss, erfahren Eltern tagesaktuell über das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges‐amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise‐und‐sicherheitshinweise. Zwar ist der Reisepass in der Anschaffung teurer, „er bietet aber auch Vorteile“, so Schuster weiter, da der Chip unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale enthält, welche einfacher zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. „Zudem entfällt zukünftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses“, ergänzt Alice Schuster. Die Gebühr für einen Personalausweis (0 bis einschließlich 23 Jahre) beträgt 22,80 Euro, ein Reisepass (0 bis einschließlich 23 Jahre) kostet 37,50 Euro.

Gültigkeit für Ausweispässe von Kindern maximal sechs Jahre

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ab Januar 2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerservice der Stadt Bad Salzuflen, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen zwei und vier Wochen für einen Personalausweis sowie zwischen vier und sechs Wochen für einen Reisepass. Des Weiteren ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Gebühren für Reisepässe von Erwachsenen werden erhöht

Auch für die Erwachsene gibt es zum neuen Jahr eine Änderung. So wird die Gebühr für Reisepässe für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zum 01. Januar 2024 von 60 auf 70 Euro erhöht. Die Gebühr für den Express-Reisepass für über 24-Jährige erhöht sich von 92 Euro auf 102 Euro.

Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften steht das Bürgerservice der Stadt Bad Salzuflen unter (05222) 95 24 44 oder per E-Mail an buergerservice@bad-salzuflen.de gerne zur Verfügung.

Foto: AdobeStock