Dienstag, April 30Nachrichten rund um Hildesheim
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Hinweise zur Benutzung von Feuerwerk

Bereits seit 2009 gibt es aufgrund einer Gesetzesänderung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sehr viel strengere Vorschriften. Die Regelung lautet: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art (Raketen, Böller, Knaller), die nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden dürfen. Die oben genannte Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet Hildesheim, besonders ist aber in folgenden Gebieten mit geschlossener Fachwerkbebauung darauf zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz.

Selbstverständlich sind beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Alle sollten zu ihrer eigenen Sicherheit darauf achten, nur Feuerwerkskörper mit einer gültigen Zulassung zum Verkauf erwerben. Zu erkennen sind diese entweder an einem BAM- oder einem CE-Zeichen. Feuerwerkskörper ohne diese Kennzeichnung sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht vertrieben werden!

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