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Änderung Vorfahrtsregel Gelber Stern

Künftig hat der aus dem Brühl kommende Verkehr Vorrang.

Ab Montag, 21. Oktober, ändert sich die Vorfahrtsregelung in der Straße Gelber Stern an den Einmündungen zum Brühl und zum Lappenberg. Dann gilt dort nach dem Einrichten der entsprechenden Beschilderung „rechts-vor-links“. Damit soll die Verkehrssicherheit durch langsameres Fahren insbesondere an den Einmündungsbereichen erhöht werden.

Hintergrund

 

Der Ortsrat Stadtmitte-Neustadt hatte beantragt, dass die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Brühl geändert wird. Die Verkehrskommission hat sich im Einvernehmen mit dem Ortsrat dafür ausgesprochen, dann auch den Bereich des Lappenbergs neu zu regeln.

Hier gilt ab Montag „rechts vor links“.

Die Straßen Gelber Stern und Godehardsplatz liegen seit 1991 in einer Tempo 30 Zone. Gemäß § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung muss an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb einer Tempo 30 Zone grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. An den Einmündungen Brühl und Lappenberg wurde von dieser Regelung jedoch eine Ausnahme gemacht, da die Sichtbeziehungen dort als nicht ausreichend eingeschätzt wurden. Diese Einschätzung teilt die Verkehrskommission heute nicht mehr. Aus diesem Grund wird die Ausnahmeregelung zurückgenommen und auch an diesen Einmündungen „rechts-vor-links“ eingerichtet.

Fotos: oh/Stadt Hildesheim