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Infoveranstaltung zum „Heizungsgesetz“

Das Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim (ebz) bietet in Kooperation mit der Stadt Hildesheim am Dienstag, 17. September, 18 Uhr, eine weitere Informationsveranstaltung „Das Heizungsgesetz und seine Folgen“ im Rathaus, Markt 1, Sitzungssaal Gustav Struckmann (2. OG, Raum 209), an. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger mit Immobilieneigentum, die in naher Zukunft ihre Heizungsanlage reparieren oder ersetzen müssen oder deren Heizung älter als 30 Jahre ist.

Es gibt unter anderem Informationen zu folgenden Fragen:

Wie lange dürfen fossile Heizungen (Öl/Gas) noch betrieben werden?

Was bedeuten die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien?

Wer berät mich neutral und unabhängig?

Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Am Ende haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung keine individuelle Energieberatung ersetzen kann.

Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Anmeldung unter www.stadt-hildesheim.de/heizungsgesetz erforderlich. Dort finden sich auch weitere Informationen.

Foto: AdobeStock