In der Vorweihnachtszeit vom 02.12. – 23.12.2023 findet an jedem Tag in der Zeit zwischen 12:00-21:00 Uhr der allseits bekannte Alfelder Weihnachtsmarkt statt. Ein besonderes Highlight ist hierunter auch der Jahrmarkt am 07.12.202. An diesem Tag betrug die geschätzte Besucherzahl gegen 19:00 Uhr ca. 700 Personen.
Die Alfelder Polizei begleitet die gesamte familiäre Veranstaltung immer wieder zu unregelmäßigen Zeiten mit Präsenzstreifen und steht somit als Ansprechpartner zur Verfügung. Die bisherigen Bürgergespräche zeigen, dass die Präsenz der Polizei allgemein positiv aufgefasst wird und ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt. Eine Zwischenauswertung hat ergeben, dass bisher keine Straftaten zur Anzeige gebracht wurden. Lediglich ein Mann, der seine Rechnung in Höhe von 7,00 Euro nicht bezahlen wollte, entschied sich beim Eintreffen der Beamten um und beglich letztendlich seine Rechnung.
Zitat aus Auftragsnummer 5227589 vom 28.11.2023: „Darüber hinaus möchte die Polizei daran erinnern, dass das Zusammentreffen von dicht gedrängten Besuchermassen auch sehr attraktiv für Taschendiebe ist, die oftmals in Gruppen und professionell agieren.
Damit es die Langfinger möglichst schwer haben:
Nehmen Sie nur so viel Geld und Zahlungskarten mit wie nötig.
Verwahren Sie Wertgegenstände in verschiedenen Innentaschen auf, die verschlossen sind.
Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen sich diese unter den Arm.
Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie angerempelt oder abgelenkt werden.
Wenn es doch zu einem Diebstahl kommt, müssen Sie umgehend handeln:
Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Weitere Informationen zu Tricks von Taschendieben und wie sich Sie sich davor schützen können sind unter dem Link https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/abrufbar.“
Foto: oh/Polizeiinspektion Hildesheim