Das Niedersächsische Kultusministerium hat nach Bewertung der durch den Corona-Virus bedingten Infektionslage ab dem 16.03.2020 bis zunächst 18.04.2020 allen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen den Betrieb untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder, deren Eltern in „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Dies hat zur Folge, dass die Sorgeberechtigten seit dem 16.03.2020 die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen oder neu organisieren müssen.
Aus diesem Grund hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet beschlossen, bei jenen Sorgeberechtigten, die ihre Kinder seit dem 16.03.2020 nicht im Rahmen der Notbetreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen lassen, zunächst für April 2020 auf die Elternbeiträge (Betreuungs- und Verpflegungsentgelte) zu verzichten. Die im März 2020 schließungsbedingt ohne Gegenleistung gezahlten Elternbeiträge werden durch die Erstattung des gesamten Monats April wieder ausgeglichen. Im Falle einer Verlängerung der Betriebsuntersagung über den April hinaus wäre auch der Verzicht auf die Elternbeiträge zu verlängern.
Dies bedeutet für die Sorgeberechtigten, dass die für die Betreuung der Kinder festgesetzten Elternbeiträge ab dem 01.04.2020 bis zur Wiederaufnahme der regelmäßigen Betreuung in den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen nicht geltend gemacht werden. Durch diese Maßnahme werden die betroffenen Familien zumindest ein Stück weit entlastet.
Zuständig für die Aussetzung der Elternbeiträge sind die jeweiligen Träger, die die Kindertagesstätte betreiben.
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