Ab sofort sind alle städtischen Spielplätze im Freien wieder geöffnet und können von Kindern bis zu 12 Jahren unter Aufsicht einer volljährigen Person und unter Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,50 Metern zu Personen aus anderen Haushaltenwieder genutzt werdenDas gilt auch für die Spielplätze, auf denen sich noch eineHinweisbeschilderung zur Sperrung befindet. Der Bauhof entfernt nach und nach die Schilder.

Auch das Wildgatter soll bis Freitag, 8. Mai, in Abstimmung mit dem Fördervereiwieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Dort müssen zunächst noch Vorkehrungen (Beschilderung, Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen etc.) getroffen werden, um die entsprechenden Auflagen der Allgemeinverfügung des Landkreises umzusetzen. Diese findet sich untehttps://www.landkreishildesheim.de/Buergerservice/Notfall/Corona/Allgemeinverfuegungen.

 

Foto: AdobeStock

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