Seit dem 22. Juni ist in den städtischenKindertagesstätten das Prinzip der „Notbetreuung“ in den „eingeschränkten Betrieb“ übergegangen.
Das bedeutet, dass die Gruppenbetreuung auf die während des normalen Regelbetriebs übliche Betreuungszeit ausgeweitet werden konnte. In Einzelfällen kann es dabei zu Einschränkungen der Betreuungszeiten kommen.
Dabei gelten folgende Kriterien bzw. Vorgaben:
• Keine Begrenzung hinsichtlich zu betreuender Kinder. Grundsätzlich sollen alle Kinder wieder die Möglichkeit einer Betreuung erhalten.
Die Stadt Hildesheim hat sich gemeinsam mit den anderen Landkreis-Kommunen darauf verständigt, die ausgesetzten Kitagebühren erst ab dem 1. Juli wieder zu erheben. Die Gebühr ist ab dann auch wieder zu zahlen, wenn das Kind – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Kitabetrieb teilnimmt. Sofern es in Einzelfällen zu Einschränkungen der Betreuungszeiten kommen sollte, wird die Gebühr selbstverständlich entsprechend abgesenkt.
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