
Historische und regionale Gemüsesorten.
Kann Gemüse verboten sein? Die Deutsche Saatgutverordnung von 1934, die Züchtungskriterien wie Transportfähigkeit, Gleichförmigkeit oder Ertragsmenge in den Vordergrund stellt, verbietet das kommerzielle Züchten von vielen regionalen historischen Gemüsesorten.
Das private Vermehren und Verbrauchen dieser alten Sorten ist allerdings weiterhin gestattet. Bernd Reitemeyer (Das große Freie, Initiative zur Erhaltung historischer Gemüsesorten)ist am Freitag, 4. März, 19 Uhr, mit einem Vortrag zum Thema im Rahmen der Reihe „Im Blickpunkt“ in der Stadtbibliothek zu Gast. Er macht neugierig auf alte Sorten und regt dazu an, Saatgut wieder selbst zu vermehren, sodass eine längst verlorengegangene Sortenvielfalt neu entstehen kann. Auf einem Büchertisch des Leseladens steht Literatur zum Thema zum Verkauf.

Bernd Reitemeyer möchte neugierig auf historische Gemüseorten machen.
Die Veranstaltung findet im Lerngarten der Stadtbibliothek in der Scheelenstraße 26 (barrierefreier Eingang) unter der 2G-Regelung statt. Das Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Dauer ist Pflicht. Karten gibt es zum Preis von 7 Euro während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek am Infotresen.
Außerdem stellt Bernd Reitemeyer der Stadtbibliothek Hildesheim noch bis zum 30. April seine Saatgutbörse zur Verfügung: Im Eingangsbereich findet sich ein Kasten mit Saatgut der Hildesheimer Stangenbohne, der Tomate Roter Heinz, der Paprika Sweet Chocolate und noch zahlreichen anderen historischen Gemüsesorten. Ein Samentütchen kann für den Preis von 2,50 Euro erworben werden. Auf der Empore der Stadtbibliothek erleben Besucherinnen und Besucher die Foto-Ausstellung „Verbotenes Gemüse“. Hier präsentiert Bernd Reitemeyer historische Gemüsesorten mit ihren spannenden Geschichten.
Fotos: ©Stadt Hildesheim