Alle Kinder und Jugendlichen sollten an Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilhaben können, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten an Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilhaben können, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Aus diesem Grund hat die Stadt Hildesheim vor über zehn Jahren die „Hildesheimer Glückskarte“ ins Leben gerufen, mit der Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Vergünstigungen bei Angeboten aus Bildung, Kultur und Freizeit in Anspruch nehmen können. Die Ermäßigungen werden von Vereinen, Einrichtungen und Firmen eingeräumt, die für Kinder und Jugendliche interessante Kultur-, Sport- und Freizeitangebote vorhalten. So leisten diese Institutionen einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe der jungen Menschen in Hildesheim.

Die „Hildesheimer Glückskarte“ können alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren aus Familien bekommen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende/Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und im Stadtgebiet Hildesheim wohnen. Die Familien brauchen nur einen kurzen Antrag stellen (www.stadt-hildesheim.de/glueckskarte) und ihren Leistungsbescheid beifügen, dann wird ihnen von der Stadt Hildesheim, Fachbereich Soziales und Senioren, Hannoversche Straße 6, die Glückskarte ausgehändigt.
Die Stadt Hildesheim würde sehr begrüßen, wenn künftig noch viele weitere Einrichtungen und Firmen bei der Hildesheimer Glückskarte mitmachen würden. Auf diese Weise tun die teilnehmenden Institutionen etwas Gutes für Kinder und Jugendliche und können zusätzliche junge Besucherinnen und Besucher hinzugewinnen. Auch können sie der Öffentlichkeit ihr soziales Engagement zeigen.
Interessierte Anbieter wenden sich bitte an Ulf Möhle oder Andrea Schmidt vom Fachbereich Soziales und Senioren (Telefon 05121 301-4201 bzw. -4202) oder mailen an soziales@stadt-hildesheim.de.
Foto: oh/adobe stock
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