
Neue Regeln ab 2027: Was der Energieausweis über Sanierungschancen verrät
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Er informiert über die energetische Qualität und zeigt erste Modernisierungsmöglichkeiten auf.
Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden die Vorgaben erweitert. Ein gültiger Energieausweis ist künftig nicht nur beim Verkauf und bei neuen Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen erforderlich, sondern auch bei deren Verlängerung. Ist bereits ein gültiger Ausweis vorhanden, muss kein neuer erstellt werden. Neue Ausweise enthalten mehr Informationen. Primär- und Endenergie werden flächenbezogen und als Gesamtwerte ausgewiesen. Hinzu kommen Treibhausgasemissionen sowie Angaben zur am Gebäude erzeugten erneuerbaren Energie, zum Hauptenergieträger und zur Art der Energiequelle. Verbrauchsausweise dürfen ab 2027 grundsätzlich nur noch für reine Wohngebäude ausgestellt werden. Der Verbrauch ist nach Energieträgern getrennt und jährlich über zwei Jahre zu erfassen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Für Nichtwohngebäude ist künftig grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Vor 2027 ausgestellte, weiterhin gültige Ausweise werden nicht automatisch ungültig. Verstöße, etwa eine unterlassene Vorlage, unrichtige Daten oder fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Warum ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger?
Er bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten und macht energetische Schwachstellen sichtbar. „Wer eine belastbare Grundlage für eine Sanierung wünscht, sollte immer einen Bedarfsausweis wählen“, rät beispielsweise Jennifer Kreibich, Geschäftsführerin des ETC Energie und Thermografie Centrums Hamburg.
Wo gibt es Unterstützung?
Das ETC berät zu Energieausweisen, Sanierungen und Förderungen, entwickelt Modernisierungskonzepte und führt Luftdichtheitsmessungen durch, mehr Informationen: www.etc-hamburg.de. Bei größeren Vorhaben kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll sein. Er zeigt geeignete Maßnahmen und deren sinnvolle Reihenfolge. „Welche Schritte wann umgesetzt werden, entscheiden die Eigentümer selbst“, so Kreibich. Die Beratung wird mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars bezuschusst, maximal mit 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Mehrfamilienhäuser. „Eine gute und neutrale Energieberatung im Rahmen des iSFP kostet für ein Einfamilienhaus erfahrungsgemäß 2.500 bis 3.000 Euro“, erläutert Jennifer Kreibich. Es lohne sich langfristig, auf einen örtlichen Spezialisten zu setzen, der nach der Beratung auch die Umsetzung der Sanierung begleitet. (DJD)
Foto: DJD/ETC
