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ZOLL kontrolliert Beschäftigte auf Gothic-Festival in Hildesheim

Fokus auf Sicherheitsdienstpersonal und Veranstaltungstechniker 

25 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts waren am vergangenen Freitag, den 07. August 2026, in Hildesheim bei einem der größten Gothic-Festival Deutschlands im Einsatz. Insgesamt wurden 139 Arbeitnehmer von 29 Arbeitgebern, zu ihren Arbeitsbedingungen, der Vergütung und ihren persönlichen Daten befragt. Hierbei wurde erstmalig mit der neuen App zur digitalen Personenerfassung der FKS gearbeitet. Die Verwaltung wird hier sichtbar digitaler und verändert die Arbeitsprozesse.

Aktuell ergeben sich bereits erste Verdachtsfälle für möglichen Leistungsmissbrauch, bei dem Leistungen z.B. Grundsicherung bezogen obwohl gearbeitet wird, Scheinselbstständigkeit und nicht korrekte oder vorhandene Arbeitsgenehmigungen, Sozialversicherungsmeldungen und Arbeitnehmerüberlassung. Die weiteren Ermittlungen zu den Verdächtigungen laufen noch, weshalb eine endgültige Bilanz noch nicht gezogen werden kann.

Häufig wurden jedoch Verstöße zur Sofortmeldepflicht festgestellt. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht die Arbeitnehmer nach § 28a Absatz 4 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) spätestens bei Beginn der Beschäftigung bei der Datenstelle der Rentenversicherung zu melden. Der Absatz 4 des § 28a SGB IV listet die Branchen in denen diese Meldung erfolgen muss genau auf. So ist auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe genannt. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.

Foto: oh/adobe stock