
Die Firma GFB Catering GmbH mit Stammsitz in Leipzig wird von Januar 2027 bis Ende 2028 die Mittagsverpflegung von neun städtischen Kindertagesstätten und 21 städtischen Schulen übernehmen.
Das ist das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung, die aufgrund der Höhe des Auftragswertes vergaberechtlich zwingend erforderlich war.
„Natürlich hätten wir es gerne gesehen, wenn im Zuge der Vergabe auch hiesige Unternehmen den Zuschlag erhalten hätten. Um diese Chance zu erhöhen, hatten wir extra sechs verschiedene Lose ausgeschrieben und Warmhaltezeiten eng begrenz. Leider hat trotzdem kein regionales Unternehmen den Zuschlag erhalten, da der externe Anbieter nach Auswertung aller maßgeblichen Kriterien deutlich die Nase vorn hatte“, so Malte Spitzer (Stadt Hildesheim, Dezernent für Jugend, Soziales, Schulen und Sport). „Ich kann die Enttäuschung unserer lokalen Anbieter gut nachvollziehen – aber die Stadt hat im Lichte der europäischen Vergaberechts überhaupt keine Möglichkeit, das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung zugunsten regionaler Anbieter zu ändern“.
Monika Schlegel (Stadt Hildesheim, Fachbereichsleiterin Familie, Bildung und Sport) ergänzt: „Nichtsdestotrotz ist mit der GFB Catering GmbH eine hochwertige, gesunde und nachhaltige Mittagsverpflegung für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Bei der Firma handelt es sich um ein erfahrenes, mittelständisches Unternehmen im Bereich der Kita- und Schulverpflegung. Besonders hervorzuheben ist, dass die GFB Catering eine komplett nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zertifizierte Menülinie anbietet, die eine gesundheitsfördernde, ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Zusammensetzung der Speisen garantiert. Auch eine Menülinie aus rein biologischem Anbau wird angeboten.“ Zudem kann der Essenspreis von derzeit 4,20 Euro stabil gehalten werden.
Nach Informationen der Stadtverwaltung prüfe das beauftragte Unternehmen darüber hinaus, wie bestehende regionale Strukturen weiterentwickelt werden können, um die Transportwege zu verkürzen. Sobald diesbezüglich belastbare Ergebnisse vorliegen, wird darüber entsprechend informiert. Das Unternehmen freut sich zudem auf die Möglichkeit, sich im Ausschuss für Schule, Bildung und Sport am 25. August vorstellen zu können.
In allen Einrichtungen wird das Verpflegungssystem Cook & Chill zum Einsatz kommen. Dabei werden die Speisen beim Caterer zubereitet und nach dem Garvorgang schockgekühlt (nicht gefroren) in der Einrichtung angeliefert und dort kurz vor der Essensausgabe schonend aufbereitet. Cook & Chill ist ein anerkanntes Verpflegungssystem, das Nährstoffe, Geschmack und Sensorik der Speisen ideal erhält. Das neue System führt zu keinen nennenswerten Veränderungen hinsichtlich des Personaleinsatzes oder bei den Betriebskosten. Die Mahlzeiten werden täglich gekühlt in den Einrichtungen angeliefert.
Hintergrund
Da einzelne Horte und Schulen eine gemeinsame Mensa nutzen, umfasste die Ausschreibung insgesamt 24 Standorte. In Vorbereitung der Vergabe ist selbstverständlich geprüft worden, ob und welche Vergabekriterien vorgesehen werden können, die eine Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen,
also auch regionaler Anbieter, erleichtern. So sind – wie bereits erwähnt – extra sechs Lose mit jeweils einer kleinen Auswahl zu beliefernder Einrichtungen gebildet worden. Weitere Kriterien, die regionale Anbieter direkt bevorzugt hätten, haben sich als vergaberechtlich unzulässig erwiesen. Keine andere Gewichtung der Kriterien hätte zu einer Vergabe an ein regional ansässiges Unternehmen geführt, das sich an der Ausschreibung beteiligt hat.
Es wird davon ausgegangen, dass in allen Einrichtungen zum Vertragsbeginn insgesamt rund 2.700 Essensportionen pro Tag, davon 2.000 in den Schulen und 700 in den Kitas ausgegeben werden. Damit das Verpflegungsangebot dazu beitragen kann, Wohlbefinden, Wachstum und Entwicklung der Kleinstkinder, Kinder und Jugendlichen zu fördern, wurden die aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt, wie zum Beispiel ein Mindestmaß an Bio-Produkten, der Einsatz gesunder Fette, ein weitgehender Verzicht auf Zucker sowie eine schonende Zubereitung.
Bei der Bewertung der Angebote war die Qualität der Speisen ein maßgebendes Kriterium. Deshalb wurden neben dem Preis weitere Kriterien festgelegt. Da die Warmhaltezeit einen erheblichen Einfluss auf die Nährstofferhaltung, die Optik und die Sensorik des Essens hat, wurde diese, ebenso wie der Preis, mit 40 Prozent gewichtet. Hinzu kamen als Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien mit insgesamt 20 Prozent die Anzahl an Bioprodukten über das ohnehin geforderte Maß, die Stornofristen, um Lebensmittelverschwendung so gering wie möglich zu halten, die Nutzung von sauberen Fahrzeugen für die CO2-Bilanz sowie die Lieferung von Fair-Trade-Produkten für den sozialen Aspekt.
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