Dienstag, März 17Nachrichten rund um Hildesheim
Shadow

Informationen zum Umgang mit Biberverbiss entlang von Fließgewässern

Von Bibern verbissene Ufervegetation an der Innerste im Bereich Himmelsthür.

Derzeit kommt es zunehmend zu Biberverbiss an Bäumen in der Nähe von Fließgewässern , was sowohl die Verkehrssicherheit einschränkt, als auch Fragen des Baumschutzes und hochwassertechnische Fragestellungen aufwirft. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Bäume, die durch den Biber stark beschädigt wurden und als potenzielles Risiko für den Verkehr auf Straßen und Wegen gelten, müssen frühzeitig identifiziert und gegebenenfalls entfernt oder gesichert werden. Perspektivisch wird dies zunächst zu einem erheblichen Verlust an Bäumen in Uferbereichen führen.

Ein weiterer relevanter Aspekt ist der Hochwasserschutz. Die Baumfällungen dürfen die Funktionsfähigkeit von Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen nicht gefährden. In enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich der Gewässerbewirtschaftung und des Hochwasserschutzes wird geprüft, wie ein ausgewogenes Konzept zur Bearbeitung des Biberverbisses umgesetzt werden kann, welches sowohl ökologische als auch infrastrukturelle Anforderungen berücksichtigt. Gleichzeitig ist es der Stadt Hildesheim wichtig, die naturschutzfachlichen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren. Die städtischen Maßnahmen müssen daher in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes und den rechtlichen Vorgaben stehen. Grundsätzlich gilt, dass angefressene Bäume an weniger verkehrsexponierten Stellen belassen werden müssen, da der Biber auf sie als Nahrung und Baumaterial angewiesen ist. Daher gilt erhöhte Vorsicht beim Betreten entsprechend betroffener Uferbereiche.

Hintergrund

Im Stadtgebiet Hildesheim sind inzwischen zahlreiche Biber heimisch. Die Tiere haben sich mittlerweile nahezu flächendeckend in den vorhandenen Revieren entlang der Fließgewässer angesiedelt. Mit seinen Aktivitäten im Uferbereich und im Gewässer sorgt der Biber als „Ökosystemingenieur“ für eine ökologische Verbesserung der Gewässerstruktur, von der zahlreiche andere Arten profitieren. Biber sind im Gegensatz zur Biberratte (Nutria) eine nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht nur untersagt, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, sie zu töten, sie zu stören oder zu beunruhigen, sondern auch ihre Baue, Burgen und Dämme sind unmittelbar geschützt.

Foto: oh(Stadt Hildesheim