
Anlässlich der winterlichen Witterungsverhältnisse wird daran erinnert , dass die Straßenreinigungsverordnung die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verbietet. Ein Einsatz von Streusalz ist für Privatpersonen lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (Eisregen) zugelassen, in denen durch den Einsatz abstumpfender Mittel keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann.
Der Einsatz von Streusalz stellt eine erhebliche Gefahr für Gewässer, Pflanzen- und Tierwelt dar. Insbesondere Hunde können durch das Salz an den Pfoten verletzt werden und gesundheitliche Schäden erleiden, wenn sie salzhaltigen Schnee oder Rückstände aufnehmen. Darüber hinaus gelangt Streusalz über Schmelzwasser in Böden und Gewässer, wo es das Ökosystem schädigt und die Wasserqualität nachhaltig beeinträchtigt. Zu dem kann es die Haltbarkeit von Beton, Pflastersteinen und Metall beeinträchtigen. Aus den vorgenannten Gründen verbietet die Straßenreinigungsverordnung grundsätzlich den Einsatz von Streusalz, wer dennoch mit Salz streut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € rechnen.
Als umweltfreundliche und zulässige Alternativen empfiehlt die Stadt Hildesheim den Einsatz von in der Straßenreinigungsverordnung zugelassenen abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese gewährleisten die notwendige Verkehrssicherheit auf Gehwegen, ohne Mensch, Tier und Umwelt zu gefährden. Wenn keine Glättegefahr mehr besteht, sollten die Rückstände der Streumittel beseitigt werden.
Die Straßenreinigungsverordnung kann unter www.stadt-hildesheim.de eingesehen werden.
Foto: AdobeStock
