
In Hildesheim kommt es zunehmend zu Schäden durch Biberverbiss an Bäumen entlang von Fließgewässern sowie am Hohnsensee. Die Aktivitäten der Biber führen dabei nicht nur zu Veränderungen in den Uferbereichen, sondern werfen auch Fragen zur Verkehrssicherheit, zum Baumschutz und zum Hochwasserschutz auf. Die Stadt Hildesheim hat daher in Kooperation mit ehrenamtlichen Helfern und der Drogenhilfe Hildesheim ein Pilotprojekt begonnen, um Biberverbiss an Bäumen mit Schutzmaßnahmen vorzubeugen. Unter Anleitung eines städtischen Mitarbeiters werden derzeit an 40 Bäumen an der Innerste im Bereich zwischen Lademühlenfeld und Eisenbahnbrücke mit verschiedenen Materialien wie Schutzfarbe und Drahthosen Schutzmaßnahmen gegen Biberverbiss vorgenommen.

Ralf Severith (Stadt Hildesheim, Baumkontrolle) erklärt die Vorgehensweise: „Wir wenden zwei Methoden zum Baumschutz an: Zum einen Stammanstrich mit einer transparenten Stammschutzfarbe bei Gehölzen mit glatter Rinde. Vom Stammfuß bis in 1,5 Meter Höhe erfolgt der Farbauftrag. Durch den enthaltenen Quarzsand und das enthaltene Chillipulver sollen die Biber für eine Wirkdauer von 10 bis 15 Jahren abgehalten werden. Zum anderen werden bei Bäumen mit rauer Borke Drahthosen verwendet. Dabei wird ein verzinkter Geflechtzaun im Abstand von circa 20 cm rund um den Stamm errichtet und mit Holzankern im Boden befestigt.“

Für die Ehrenamtlichen erklärte Tim Sellnau seine Motivation. Er finde, als Hildesheimer Bürger könne er über den Einsatz für den Naturschutz seiner Stadt etwas zurückgeben. Darüber hinaus engagieren sich mehrere Freiwillige der Drogenhilfe Hildesheim für das Projekt. Die Kooperation hat eine lange Tradition: Die Drogenhilfe arbeitet seit vielen Jahren mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim zusammen.
Besonders im Vordergrund steht bei den Schutzmaßnahmen die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Bäume die durch Biberverbiss stark beschädigt wurden und als potenzielles Risiko für den Verkehr auf Straßen und Wegen gelten, müssen rechtzeitig entfernt oder gesichert werden. Dies kann langfristig zu einem deutlichen Verlust an Bäumen in Uferbereichen führen.
Zudem spielt der Hochwasserschutz eine wichtige Rolle. Baumfällungen dürfen die Funktionsfähigkeit von Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen nicht gefährden. Deshalb wird gemeinsam mit Fachleuten aus den Bereichen Gewässerbewirtschaftung und Hochwasserschutz geprüft, wie ein geeignetes Konzept für den Umgang mit Biberverbiss entlang von Fließgewässern umgesetzt werden kann. Dabei sollen sowohl ökologische als auch infrastrukturelle Anforderungen ebenso berücksichtigt werden wie der Naturschutz: Grundsätzlich werden daher angefressene Bäume an Stellen, an denen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, erhalten bleiben. Sie dienen dem Biber als Nahrungsquelle und Baumaterial.
Im Stadtgebiet haben sich inzwischen zahlreiche Biber angesiedelt. Entlang der Fließgewässer sind die Tiere nahezu flächendeckend vertreten. Durch Ihre Aktivitäten im Uferbereich und Gewässern sorgen Biber für eine ökologische Verbesserung der Gewässerstruktur. Zudem ist zu beachten, dass der Biber im Gegensatz zur Biberratte eine nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützte Art ist. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten. Auch ihre Baue, Burgen und Dämme stehen unter unmittelbaren Schutz.
Fotos: oh/Stadt Hildesheim
