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Grünschnitt vor Brut- und Setzzeit

n der Pappelallee fanden umfangreiche Grünschnittarbeiten statt.

Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit. Bis dahin finden im Stadtgebiet noch Grünschnittarbeiten statt wie zum Beispiel in der vergangenen Woche in der Pappelallee. Dort wurden im Zuge von Baumkontrollen Schädigungen an Bäumen festgestellt, sodass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Darüber hinaus wurden vitale und förderungswürdige Bäume von Wildwuchs befreit, damit sie sich besser entwickeln können. Zudem wurden stark zugewachsene Beschilderungen von Versorgungsleitungen, Zaun- und Sichtbereiche im Straßen- und Gehwegbereich entlang der Pappelallee, parallel zur Paschenhalle sowie im Bereich der B1 und der Sparkassenarena freigeschnitten. Die Arbeiten dienten darüber hinaus der Freimachung des Geländes für weitere vorbereitende Arbeiten zur Erschließung des künftigen Baugebietes. Die auf den Stock gesetzten Sträucher werden in den Frühjahrsmonaten neue, junge Triebe ausbilden und so schnell wieder ihren natürlichen Habitus erlangen. Wie bei allen im Stadtgebiet durchgeführten Schnittmaßnahmen wurde auf Tiere und mögliche Rückzugsräume Rücksicht genommen. Die Abfuhr des Schnittguts wird noch bis Ende des Monats andauern.

Aufgrund der noch andauernden Winterdiensteinsätze der Kolleginnen und Kollegen, werden bis Ende Februar aber nicht so umfangreiche Schnittmaßnahmen mehr stattfinden wie sonst um diese Jahreszeit üblich. An einigen Stellen im Stadtgebiet sind noch Nacharbeiten mit handgeführten Maschinen sowie einzelne Baumfällungen mit entsprechenden Vor- und Nacharbeiten zu erledigen. So muss im Ernst-Ehrlicher-Park zum Beispiel eine von Misteln befallene Robinie aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden, die noch nicht auf der Fällliste steht.

Das Hauptaugenmerk liegt derzeit auf der Abfuhr des bereits produzierten Grünschnitts. Vorsorglich wird darauf hinweisen, dass es aufgrund der Witterung und den vorherrschenden Bodenverhältnissen vermutlich nicht leistbar sein wird, das gesamte Schnittgut bis Ende Februar abzufahren.  Aus Naturschutzgründen kann es daher vorkommen, dass diese Totholzhaufen an den jeweiligen Orten bis Oktober belassen werden, um mögliches Brutgeschehen oder bereits erfolgte Besiedelungen nicht zu stören. Darüber hinaus kann es bei der Abfuhr des Schnittguts zu Beeinträchtigungen der in Anspruch genommenen Flächen kommen, die sukzessive und je nach Witterung im weiteren Jahresverlauf ausgebessert werden.

Foto: oh/Stadt Hildesheim