
Die Nutzung von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden gefährdet Igel und andere nachtaktive Tiere wie beispielsweise Amphibien. Mähroboter bewegen sich autonom und geräuscharm und sind daher für diese Tiere eine erhebliche Gefahrenquelle. Beim Kontakt mit einem Mähroboter flüchten Igel nicht, sondern rollen sich zusammen, so dass es zu Schnittverletzungen kommen kann, die nicht selten nach langer Leidenszeit zum Tod der Tiere führen. Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz liegt in solchen Fällen ein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot vor.
Gemäß § 6 der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim“ dürfen motorbetriebene Geräte ohnehin werktags nur außerhalb der Ruhezeiten – also nicht von 13 bis 15 Uhr sowie nicht von 19 bis 8 Uhr – im Freien genutzt werden. Diese Regelung ist auch beim Einsatz von Mährobotern zu beachten.
Hintergrund
In Deutschland und in anderen Ländern wurde in den letzten Jahrzehnten eine Bestandsabnahme des bei uns heimischen und früher überall zahlreich vertretenen Westeuropäischen Igels (Erinaceus europaeus) beobachtet. Igel finden in Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in den städtischen Bereichen zum Teil die in der freien Landschaft übertreffen. Insbesondere naturnahe Gärten bieten hier viel Potenzial. Städte stellen somit ein wichtiges Refugium für diese Art dar und tragen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz. Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern ist daher ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, da es eine gravierende Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Tiere, wie beispielsweise Erdkröten und andere Amphibien, minimiert.
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