Um auch mit denkmalgeschützten Häusern einen Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten zu können, stellt die Stadt Hildesheim einen Fördertopf für denkmalgerechte Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen in Höhe von 35.000 Euro bereit. Förderfähig sind die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Anlagen bei der Errichtung von denkmalgerechten Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf, an oder in der Nähe von Baudenkmälern im Gebiet der Stadt Hildesheim. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem finanziellen Mehraufwand, der sich aus der denkmalgerechten Ausführung der Anlagen ergibt. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 5.000 Euro je Maßnahme.
Bei Interesse gibt die eine Förderrichtlinie Aufschluss über die Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen. Sie ist unter www.stadt-hildesheim.de unter den Stichworten „Förderrichtlinie Photovoltaik“ zu finden. Für weitere Informationen stehen Silvia Grimm und Dr. Maike Kozok von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Hildesheim unter Telefon 05121 301-3028 bzw. 05121 301-3029 gerne zur Verfügung.
Hintergrund
Obgleich lediglich rund fünf Prozent des Gesamtgebäudebestandes in Deutschland als Denkmäler ausgewiesen sind, besteht im Zuge des Klimawandels sowohl beim Gesetzgeber als auch bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern der Wunsch, auch diese Gebäude mit Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen versehen zu können. Das birgt jedoch Schwierigkeiten, denn die Errichtung einer Solaranlage ist nicht für jedes mittelalterliche Fachwerkhaus geeignet oder anderweitig denkmalrechtlich vertretbar. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) wurde zwar hinsichtlich der Förderung von erneuerbaren Energien novelliert, das bedeutet jedoch nicht, dass vor der Novelle keine Solaranlagen erlaubt waren und sie jetzt in jedem Fall zulässig sind.
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