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Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte erhalten ihre Benachrichtigungen bis zum 02. Februar

Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden mittels QR-Code, per E-Mail oder Fax

Die Bundestagswahl am 23. Februar (Sonntag) 2025 wirft auch in der Kurstadt ihre Schatten voraus. Doch wählen kann in der Salzestadt nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Salzuflen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis zum 12. Januar 2025 mit Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen gemeldet waren. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist, das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten – seit 23. November 2024 – in Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält.

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 02. Februar (Sonntag) 2025 eine entsprechende Benachrichtigung. Für die Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr nicht ihr zugewiesenes Wahllokal aufsuchen, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen dafür können ab sofort beantragt werden. Auf der Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung findet sich ein QR-Code, der auf die städtische Internetseite onlinedienste-owl.de/Bad-Salzuflen/Wahlscheinantrag/#/ führt. Des Weiteren können die Briefwahlunterlagen über die E-Mail-Adresse wahlamt@bad-salzuflen.de angefordert werden oder per Fax unter (05222) 95 21 61. Telefonisch kann eine Beantragung jedoch nicht erfolgen.

Hinweis: Die Stimmzettel stehen aufgrund der Einhaltung gesetzlicher Fristen erst ab 07. Februar (Freitag) 2025 zur Verfügung. In der Folge werden bis zu diesem Tag lediglich Anträge angenommen und keine Wahlunterlagen ausgegeben. Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Rufnummer (05222) 952 70 00.

Direktwahlschalter im Rathaus vom 10. bis 21. Februar geöffnet

Der Direktwahlschalter befindet sich im Rathaus (Rudolph-Brandes-Allee 19), der ab 10. Februar (Montag) 2025 zu den bekannten Sprechzeiten geöffnet ist. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 17 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Letztmalig öffnet der Direktwahlschalter am 21. Februar (Freitag) 2025 von 8 bis 15 Uhr. Im Übrigen kann dieser Schalter auch zur persönlichen Beantragung der Briefwahl genutzt werden. Für Nachfragen steht ebenfalls das Wahlamt telefonisch zur Verfügung.

Einsichtnahme eigener Daten im Wählerverzeichnis möglich

Zudem besteht in der Zeit vom 03. Februar (Montag) 2025 bis einschließlich 07. Februar (Freitag) 2025 innerhalb der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Wahlamt (Walhallastraße 4). Aus Datenschutzgründen allerdings nur in die eigenen Daten.

Foto: AdobeStock