Innerhalb der letzten zwölf Monate wurde durch die Polizei Hildesheim eine signifikante Steigerung der Straftaten im Umfeld des Hauptbahnhofes der Stadt Hildesheim (inkl. Butterborn, Altes Dorf, Peiner Straße, Ohlendorfer Straße und am Marienfriedhof) festgestellt, dabei stieg insbesondere die Anzahl der Raubstraftaten in den Sommermonaten deutlich an.
Weiterhin ereigneten sich eine Vergewaltigung auf dem Marienfriedhof und zudem ein versuchter Mord, bei dem mehrere Personen mit einem Messer verletzt wurden. Die o.a. Örtlichkeiten werden aus diesem Grund aktuell als polizeilicher Brennpunkt eingestuft.
Die Feststellung zu den o.a. Verbrechenstatbeständen verdeutlicht eine signifikante Kriminalitätsbelastung im Umfeld des Hauptbahnhofes der Stadt Hildesheim. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird dadurch erheblich beeinträchtigt.
Die beschriebenen Entwicklungen werden seitens der Polizei Hildesheim als inakzeptabel bewertet. Aus diesem Grund wurde eine Konzeption zur Gefahrenreduzierung an Brennpunkten in Kraft gesetzt. Im Rahmen einer fundierten Gefahrenprognose hat die Polizeiinspektion Hildesheim die skizzierten Örtlichkeiten auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) als sogenannten „gefährlichen Ort“ benannt. Die aktuell laufenden polizeilichen Maßnahmen werden daher ab sofort intensiviert und breiter angelegt. Wichtig ist dabei die sichtbare Erhöhung der Präsenz der Polizei. Die Polizeiinspektion Hildesheim setzt dafür den Einsatz- und Streifendienst, die Innenstadtwache sowie die Verfügungseinheit ein. Bei entsprechenden Präventionseinsätzen wird zudem die Bereitschaftspolizei die Maßnahmen unterstützen.
Durch die vorgenannte rechtliche Einordnung der Brennpunkte stehen zusätzliche polizeiliche Eingriffsmaßnahmen mit dem Ziel der Gefahrenabwehr bzw. konkret der Straftatenverhütung zur Verfügung. So können mit dieser Zielrichtung bspw. Identitätsfeststellungen sowie die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen verdachtsunabhängig durchgeführt werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird in jedem einzelnen Fall in einem besonderen Maße berücksichtigt. Durch diese verdachtsunabhängigen Kontrollen können potenzielle Täter von der Begehung schwerer Straftaten abgehalten oder bei der verdachtsunabhängigen Durchsuchung von u.a. mitgeführten Rucksäcken potenzielle Tatmittel oder gefährliche Gegenstände fest- und sichergestellt werden. Diese tiefergehenden Maßnahmen werden nach hiesiger Einschätzung das Umfeld des Bahnhofes sicherer machen.
Neben den gefahrenabwehrenden Maßnahmen hat der Zentrale Kriminaldienst der PI Hildesheim die Ermittlungen zu den Taten weiter intensiviert. Zudem findet zwischen der Polizei Hildesheim und den Kooperationspartnern – Bundespolizei und Stadt Hildesheim – ein regelmäßiger Austausch statt.
„Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizeiinspektion Hannover, der Stadt Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim ist sehr professionell und zielführend. Zu den einzelnen Sachverhalten steht nie die Frage der Zuständigkeit im Raum, es geht immer um den Schutz der Bevölkerung und die zeitnahe Aufklärung bzw. Verhütung von Straftaten Die niedrigschwelligen verdachtsunabhängigen Maßnahmen werden vorerst bis zum 01.10.2025 durchgeführt. Im Anschluss findet eine Evaluierung mit Blick auf die Wirksamkeit des Vorgehens statt. Die Polizei hat dabei auch Aspekte wie Verdrängungseffekte weiter im Blick und nimmt ggf. erforderliche Anpassungen in Bezug auf das örtliche Agieren vor“, sagt Michael Weiner, Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim.
Erste Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes führten am späten Donnerstagabend, 26.09.2024, zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Konsumcannabisgesetz. Bei der Überprüfung und Durchsuchung einer Gruppe Heranwachsender am Busbahnhof beschlagnahmte eine Streifenbesatzung bei einem 18-jährigen Hildesheimer 46 Gramm Marihuana.
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