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Infoveranstaltung zum „Heizungsgesetz“

Das Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim (ebz) bietet in Kooperation mit der Stadt am Montag, 27. Mai, 18 Uhr, eine Informationsveranstaltung „Das Heizungsgesetz und seine Folgen“ im Rathaus, Markt 1, Sitzungssaal Gustav Struckmann (2. OG, Raum 209), an. Der Vortrag zum Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich „Heizungsgesetz“, richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger mit Immobilieneigentum, die in naher Zukunft ihre Heizungsanlage reparieren oder ersetzen müssen oder deren Heizung älter als 30 Jahre ist.

In dem Zusammenhang wird erläutert, was die 65 Prozent erneuerbare Energien-Regel bedeutet und wann diese umzusetzen ist (dies hängt unter anderem von der Wärmeplanung ab). Weiterhin wird über staatliche Förderungen und den Ablauf gesprochen. Dazu werden neutrale und unabhängige Beratungsstellen benannt, damit ein reibungsloser Ablauf bei der Beanspruchung von staatlichen Förderungen gewährleistet werden kann. Am Ende haben die Teilnehmenden die Möglichkeit allgemeine Fragen zu stellen. Die Veranstaltung kann jedoch keine individuelle Energieberatung ersetzen!

Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Anmeldung unter www.stadt-hildesheim.de/heizungsgesetz bzw. unter b.ellermann@stadt-hildesheim.de oder Telefon 05121 301-3303 erforderlich. Bei Bedarf werden weitere Veranstaltungstermine folgen.

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