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Akute Hochwasserhilfen: Anträge ab sofort möglich

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Anträge von Privatpersonen im Stadtgebiet Hildesheim können ab sofort bis zum 22. März postalisch an die Stadt Hildesheim, Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Mobilität, Markt 2, 31134 Hildesheim oder per Email an Cathleen Feddeler (c.feddeler@stadt-hildesheim.de) gerichtet werden. Dort werden auch die entsprechenden Formulare bereitgestellt, die sich inklusive der Förderrichtlinie auch online unter www.stadt-hildesheim.de/hochwasserhilfe finden.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden sich auch auf der Internet-Seite der Landesregierung:https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html unter FAQ.

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